Alle Schulkinder bekommen Schulferien, um sich vom Stress in der Schule zu erholen. Ähnlich sieht es auch bei den Erwachsenen aus: Jeder Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf Urlaub.

Wichtige Fakten für Arbeitnehmer zum Thema Urlaub
Das ist im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) festgeschrieben. Hier wird geregelt, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine bestimmte Anzahl von bezahlten freien Tagen gewähren muss. Dabei gilt in Deutschland, dass es mindestens zwanzig freie Werktage im Kalenderjahr sein müssen.
Hier sollte man einplanen, dass man sich meistens in den ersten drei Tagen des Urlaubs kaum entspannen kann. Das haben wissenschaftliche Untersuchungen ergeben. Deshalb sollte der Urlaub möglichst länger sein als nur ein paar Tage.
Allerdings hat jeder Arbeitnehmer erst Anspruch auf den vollen Urlaub, wenn er mindestens sechs Monate lang in dem Betrieb arbeitet. Ist er dort erst kürzere Zeit beschäftigt, so kann er möglicherweise einen Teil des Urlaubs beantragen.
Hier orientiert man sich an der Anzahl der Monate, die er schon in der Firma arbeitet: Für jeden Monat kann er ein Zwölftel seines Urlaubs bekommen. Bei vier Monaten Betriebszugehörigkeit wären das folglich vier Zwölftel des gesamten Urlaubs.
Wichtig ist weiterhin, dass man seinen Urlaub möglichst im aktuellen Kalenderjahr nimmt. Ist das nicht möglich, so sollte man dies bis spätestens zum 31. März des folgenden Jahres nachholen, ansonsten verfällt der Urlaub. Allerdings ist es unter bestimmten Umständen trotzdem noch möglich, den Urlaub nach diesem Zeitpunkt anzutreten. Dazu sollte man aber unbedingt dringende Gründe nachweisen können.
Spezielle Regelungen gibt es auch im Krankheitsfall: Sollte man während seines Urlaubes auf einer All-Inklusive Reise oder Pauschalreise erkranken, so sollte man sich darüber unbedingt ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Diese Tage zählen dann nicht zum Jahresurlaub dazu. Stattdessen kann man sie später noch nehmen. Wenn man den Arbeitgeber wechselt, so sollte man darauf achten, dass man seinen Jahresurlaub nur einmal beantragt und nicht auch in der neuen Firma um den vollen Jahresurlaub bittet.
Wenn dem Arbeitnehmer diese grundsätzlichen Regelungen zum Urlaub bekannt sind, so kann dieser auch halten, was sein Name verspricht: Urlaub leitet sich nämlich vom althochdeutschen Wort für “erlauben” ab. Darunter verstand man im Mittelalter, dass die Herrschaft ihren Dienern gestattete, sich einige freie Tage zu nehmen, um sich zu erholen.