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	<title>Urlaubsreisen mit Kind &#187; Probezeit</title>
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	<description>Interessante Tipps für den Familienurlaub</description>
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		<title>Wichtige Fakten f&#252;r Arbeitnehmer zum Thema Urlaub</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Sep 2009 12:33:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urlaubsreisen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Alle Schulkinder bekommen Schulferien, um sich vom Stress in der Schule zu erholen. &#196;hnlich sieht es auch bei den Erwachsenen aus: Jeder Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf Urlaub. Am Bundesurlaubsgesetz orientiert Das ist im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) festgeschrieben. Hier wird geregelt, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine bestimmte Anzahl von bezahlten freien Tagen gew&#228;hren muss. Dabei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Alle Schulkinder bekommen Schulferien, um sich vom Stress in der Schule zu erholen. &#196;hnlich sieht es auch bei den Erwachsenen aus: Jeder Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf Urlaub. </strong><span id="more-15"></span></p>
<h2>Am Bundesurlaubsgesetz orientiert</h2>
<div id="attachment_29" class="wp-caption alignright" style="width: 168px"><img class="size-full wp-image-29 " title="Wichtige Fakten f&#252;r Arbeitnehmer zum Thema Urlaub" src="http://www.urlaubsreisen-mit-kind.de/files/gesetz-urlaub-info.jpg" alt="Wichtige Fakten f&#252;r Arbeitnehmer zum Thema Urlaub" width="158" height="158" /><p class="wp-caption-text">Wichtige Fakten f&#252;r Arbeitnehmer zum Thema Urlaub</p></div>
<p>Das ist im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) festgeschrieben. Hier wird geregelt, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine bestimmte Anzahl von bezahlten freien Tagen gew&#228;hren muss. Dabei gilt in Deutschland, dass es mindestens zwanzig freie Werktage im Kalenderjahr sein m&#252;ssen.</p>
<p>Hier sollte man einplanen, dass man sich meistens in den ersten drei Tagen des Urlaubs kaum entspannen kann. Das haben wissenschaftliche Untersuchungen ergeben. Deshalb sollte der Urlaub m&#246;glichst l&#228;nger sein als nur ein paar Tage.</p>
<h2>Unproblematisch: Urlaub nach der Probezeit</h2>
<p>Allerdings hat jeder Arbeitnehmer erst Anspruch auf den vollen Urlaub, wenn er mindestens sechs Monate lang in dem Betrieb arbeitet. Ist er dort erst k&#252;rzere Zeit besch&#228;ftigt, so kann er m&#246;glicherweise einen Teil des Urlaubs beantragen.</p>
<p>Hier orientiert man sich an der Anzahl der Monate, die er schon in der Firma arbeitet: F&#252;r jeden Monat kann er ein Zw&#246;lftel seines Urlaubs bekommen. Bei vier Monaten Betriebszugeh&#246;rigkeit w&#228;ren das folglich vier Zw&#246;lftel des gesamten Urlaubs.</p>
<p>Wichtig ist weiterhin, dass man seinen Urlaub m&#246;glichst im aktuellen Kalenderjahr nimmt. Ist das nicht m&#246;glich, so sollte man dies bis sp&#228;testens zum 31. M&#228;rz des folgenden Jahres nachholen, ansonsten verf&#228;llt der Urlaub. Allerdings ist es unter bestimmten Umst&#228;nden trotzdem noch m&#246;glich, den Urlaub nach diesem Zeitpunkt anzutreten. Dazu sollte man aber unbedingt dringende Gr&#252;nde nachweisen k&#246;nnen.</p>
<h2>Krankheitsfall auf Urlaubsreise</h2>
<p>Spezielle Regelungen gibt es auch im Krankheitsfall: Sollte man w&#228;hrend seines Urlaubes auf einer All-Inklusive Reise oder Pauschalreise erkranken, so sollte man sich dar&#252;ber unbedingt ein &#228;rztliches Attest ausstellen lassen. Diese Tage z&#228;hlen dann nicht zum Jahresurlaub dazu. Stattdessen kann man sie sp&#228;ter noch nehmen. Wenn man den Arbeitgeber wechselt, so sollte man darauf achten, dass man seinen Jahresurlaub nur einmal beantragt und nicht auch in der neuen Firma um den vollen Jahresurlaub bittet.</p>
<h2>Verdient: Endlich Urlaub!</h2>
<p>Wenn dem Arbeitnehmer diese grunds&#228;tzlichen Regelungen zum Urlaub bekannt sind, so kann dieser auch halten, was sein Name verspricht: Urlaub leitet sich n&#228;mlich vom althochdeutschen Wort f&#252;r &#8220;erlauben&#8221; ab. Darunter verstand man im Mittelalter, dass die Herrschaft ihren Dienern gestattete, sich einige freie Tage zu nehmen, um sich zu erholen.</p>
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